AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VidaVentos GmbH
§ 1. Geltungsbereich – generische Schreibweise – Begriffsbestimmungen
1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der VidaVentos GmbH, Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden, (im folgenden Veranstalter) mit seinen Vertragspartnern (im folgenden Teilnehmer).
2. Erklärung zu der generischen Schreibweise:
Eine gendergerechte Schreibweise ist auch für die VidaVentos GmbH ein wichtiges Thema. Eine für alle Seiten zufriedenstellende Musterlösung, die allen Geschlechteridentitäten gerecht wird, gibt es derzeit noch nicht. Daher hat sich die VidaVentos GmbH in den AGB und in allen weiteren Publikationen entschieden, bis auf Weiteres, das generische Maskulinum zu verwenden. Der Grund hierfür ist die deutlich bessere Lesbarkeit und die höhere Praktikabilität bei der Vielzahl der Publikationen. Die VidaVentos GmbH versteht das generische Maskulinum als neutrale grammatikalische Ausdrucksweise, die – wo nicht anders bezeichnet – ausdrücklich alle Geschlechter umfasst.
3. Soweit der Teilnehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist (= Unternehmer im Sinne des § 14 BGB), gelten diese Geschäftsbedingungen auch für künftige Rechtsgeschäfte zwischen ihm und dem Veranstalter. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen dieses Teilnehmers gelten nicht.
4. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der geordneten Lieferungen und Leistungen, nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person, oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
5. Sofern es sich um ein Online oder Hybrid-Seminar handelt, gelangt der Teilnehmer während der Dauer der Veranstaltung/des Seminarraums durch einen zuvor bekanntgegebenen Zugangslink in den virtuellen Seminarraum und kann der Präsentation, dem Seminar und /oder der Veranstaltung folgen und so daran teilnehmen.
6. Ein Hybrid- und/oder Online-Seminar ist ein durch IP-Technologie übertragenes Online-Seminar zum Zwecke des Coachings des Teilnehmers, mit Hilfe dessen Internet-Browsers über einen Anbieter, den der Veranstalter jederzeit frei wählen kann.
§ 19. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung.
2. Als Gerichtsstand wird Wiesbaden vereinbart, wenn der Teilnehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Veranstalter ist aber berechtigt, in diesem Fall auch am Sitz des Teilnehmers zu klagen.
§ 2. Zustandekommen des Vertrages und Vertragsgegenstand
1. Angebote des Veranstalters sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend.
2. Durch die Übermittlung seiner Teilnahmeerklärung, per elektronischen Weg, auf dem Postweg, per Telefax, oder durch mündliche Absprache, gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot für den Vertragsschluss ab.
3. Soweit der Teilnehmer ein Angebot abgibt (z. B. seine Anmeldung/Buchung online abgibt) und dabei ausdrücklich offenlässt, ob er persönlich, oder ein von ihm benannter Dritter letztlich teilnehmen wird/möchte, ist sein Angebot dennoch verbindlich und wirksam, d. h. bei entsprechender Annahme durch den Veranstalter ist der Teilnehmer verpflichtet, teilzunehmen, ansonsten gilt im Übrigen Paragraph 3, Absatz 1.
4. Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, wenn der Veranstalter das Angebot innerhalb von 6 Wochen annimmt.
5. Eine Exklusivität besteht nicht, d.h. der Veranstalter kann seine Dienstleistungen auch Wettbewerbern des Teilnehmers anbieten. Es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
6. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf einen bestimmten Trainer. Es steht dem Veranstalter frei, nach eigenem Ermessen, Trainer für die Veranstaltungen einzusetzen.
7. Der Veranstalter kann einzelne Bestandteile einer Veranstaltung ändern, wenn dies erforderlich und für den Teilnehmer zumutbar ist und damit nicht wesentliche Teile der Veranstaltung verändert würden.
8. Durch die Teilnahme an einer Veranstaltung verspricht der Veranstalter keinen konkreten oder bestimmten Erfolg oder ein Ergebnis, und er gibt insoweit auch keine Garantien ab, soweit der Erfolg oder die Garantie nicht ausdrücklich vereinbart ist.
§ 3. Ablehnung und Ausschluss von Teilnehmern
1. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnahmeerklärungen oder Veranstaltungsbuchungen ohne Angabe von Gründen, abzulehnen, bzw. zurückzugeben, oder rückabzuwickeln. In diesem Fall werden bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren vollständig zurückerstattet.
2. Teilnehmer, die wiederholt den Ablauf der Veranstaltung und die Gruppendynamik stören, sich nicht an die Vorschriften des Referenten oder Trainers, oder des Personals halten, oder die Veranstaltung zur Anwerbung von Personen missbrauchen, oder Fremdprodukte verkaufen, können vom Veranstalter ausgeschlossen werden. In diesem Falle ist trotzdem der volle Veranstaltungspreis, bzw. die volle Seminargebühr zu bezahlen.
§ 4. Vergütung
1. Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle bzw. dem Veranstaltungsprogramm des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Tagungspauschalen seitens der Veranstaltungsstätte nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.
2. Die Zahlung der Teilnahme / Seminargebühr erfolgt ausschließlich per Vorkasse.
3. Eine Teilnahme ist nur möglich, wen die Seminargebühr im Vorfeld beglichen wurde.
4. Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig und zu zahlen, in jedem Fall aber vor Beginn der Veranstaltung, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart ist.
5. Die Rechnungsstellung erfolgt zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
6. Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer ohne ein Verschulden des Veranstalters nicht in Anspruch genommen, so werden die Teilnahmegebühren sowie etwa zusätzliche weitere vereinbarte Gebühren und Kosten dennoch fällig.
7. Bei Veranstaltungen außerhalb des Turning – Life – Programms mit mehr als 2 Tagen Dauer, kann eine Ratenzahlung der Teilnahmegebühren im Einzelfall vereinbart werden.
8. Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen bzw. den Zutritt zur Veranstaltung verweigern, wenn die vereinbarte Teilnahmegebühr oder sonstige fällige Fremd- und Drittkosten nicht oder nicht vollständig, spätestens vor Beginn der Veranstaltung, bezahlt sind. Der Veranstalter behält in diesem Fall aber den Anspruch auf Zahlung der Teilnahmegebühren und Kosten.
§ 5. Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann nicht auf verschiedene Teilnehmer aufgeteilt werden.
2. Ist der Teilnehmer des Turning-Life-Days Business gleichzeitig Teilnehmer im VidaVentos Mentoring-Programm, hat er das Recht, nach vorheriger Anmeldung bei dem Veranstalter, fünf (5) Mal im Veranstaltungszyklus, auch einen Turning-Life-Day Next Generation zu besuchen, sofern bei der von dem Teilnehmer gewählten Veranstaltung ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Ein entsprechender Teilnahmewunsch am Turning-Life-Day Next Generation ist grundsätzlich beim Veranstalter schriftlich oder auf elektronischem Wege (per Email) anzumelden und erst nach schriftlicher oder elektronischer (Email) Bestätigung durch den Veranstalter gültig und zugelassen.
3. Für die Teilnahme an den Seminaren und Veranstaltungen des Veranstalters wird ein stabiler psychischer und physischer Zustand der Teilnehmer vorausgesetzt. Sollte sich der Teilnehmer zurzeit oder in vergangener Zeit in psychologischer und/oder psychiatrischer Behandlung befinden oder befunden haben, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine solche Behandlung ist dem Veranstalter unbedingt vor Buchung jedweder Seminarleistungen mitzuteilen.
4. Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig und kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn:
a) er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört oder zu stören beabsichtigt, oder er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält oder zu verhalten beabsichtigt, oder er den Anweisungen des Trainers oder des Leiters der Veranstaltung oder eines Befugten des Veranstalters, nicht Folge leistet, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann und eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist, oder
b) er unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln oder Antidepressiva oder Psychopharmaka steht, die seine Reaktionsfähigkeit und sein Körperbefinden beeinträchtigen können, oder
c) er Werbung jeder Art ohne vorherige, ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters durchführt, oder
d) er die Veranstaltung zu vertragsfremden und veranstaltungsfremden Zwecken nutzt oder zu nutzen beabsichtigt. Zu dem Ausschluss ist der die Veranstaltung leitende Trainer oder der Veranstaltungsleiter oder eine Befugter des Veranstalters befugt. Der Veranstalter behält in diesem Fall des Ausschlusses seinen Anspruch auf die Teilnahmegebühren zuzüglich etwa zu zahlender Tagungspauschalen und anderer Fremdkosten. Weitere Schadenersatzansprüche und Kostenerstattungsansprüche des Veranstalters bleiben unberührt.
5. Absatz 2 gilt entsprechend bei körperlichen oder gesundheitlichen Problemen des Teilnehmers, die nach Ansicht des Veranstalters und/oder Trainers die ordnungsgemäße Teilnahme des Teilnehmers oder anderer Teilnehmer beeinträchtigen könnten.
6. Der Seminarleiter/Coach/Trainer oder ein Befugter des Veranstalters ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung, grundsätzlich weisungsbefugt.
7. Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung das Einverständnis, dass von ihm Bilder, Ton- und Videoaufnahmen angefertigt werden dürfen. Diese können vom Veranstalter auch zu eigenen Werbezwecken, in Print- und Onlinemedien verbreitet und veröffentlicht werden. Das Einverständnis erfolgt räumlich, inhaltlich und zeitlich unbegrenzt. Die Aufnahmen gibt der Veranstalter nicht an unbefugte Dritte weiter.
8. Der Teilnehmer ist grundsätzlich selbst für die rechtzeitige Anreise, Rückreise und Einhaltung etwaiger Einreisebestimmungen, sofern die Veranstaltung im Ausland stattfindet und deren rechtzeitiger Vorbereitung (z.B. Beschaffung ggf. notwendiger Unterlagen) verantwortlich. Der Veranstalter spricht lediglich eine Empfehlung der Reiseorganisation aus. Die vorgegebene Seminarpauschale ist jedoch verpflichtend.
9. Der Teilnehmer ist angehalten, die gesetzlichen Corona-Bestimmungen, bzw. Gesundheitsbestimmungen einzuhalten und denen Folge zu leisten. Ist dies nicht der Fall, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von den Veranstaltungen auszuschließen. Zu dem Ausschluss ist der die Veranstaltung leitende Trainer befugt. Der Veranstalter behält in diesem Fall des Ausschlusses seinen Anspruch auf die Teilnahmegebühren zuzüglich etwa zu zahlender Tagungspauschalen und anderer Fremdkosten. Weitere Schadenersatzansprüche und Kostenerstattungsansprüche des Veranstalters bleiben unberührt. Der Veranstalter behält in diesem Fall des Ausschlusses seinen Anspruch auf die Teilnahmegebühren zuzüglich etwa zu zahlender Tagungspauschalen und anderer Fremdkosten.
§ 6. Vereinbarung zur Schweigepflicht
1. Der Veranstalter unterliegt keiner gesetzlichen Schweigepflicht. Er verpflichtet sich aber freiwillig über sämtliche privaten und persönlichen Aussagen oder Vorkommnisse bei allen Seminaren und Veranstaltungen absolutes Stillschweigen zu bewahren und keine persönlichen Details, die im Verlauf der Teilnahme an den Veranstaltungen bekannt werden, nach außen zu tragen.
2. Der Teilnehmer verpflichtet sich ebenfalls freiwillig, Stillschweigen über alle privaten Aussagen und persönlichen Details anderer Teilnehmer zu bewahren.
§ 7. Gesundheit und Sicherheit
1. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung der Veranstaltung nicht frei von Risiken ist. Natürlich bemüht sich der Veranstalter schon bei der Planung um die größtmögliche Sicherheit, doch es gibt viele Faktoren, die er nicht oder nur wenig beeinflussen kann.
2. Folgende Hinweise sind unbedingt zu beachten:
a) Befolgen Sie immer die Anweisungen des Trainers und des Personals unbedingt und ausdrücklich.
b) Sollten Sie feststellen oder das Gefühl haben, für eine Maßnahme nicht geeignet zu sein, geben dem Trainer oder dem Personal bitte umgehend durch deutlichen Hinweis Bescheid.
c) Sollten Sie feststellen, dass andere Teilnehmer ungeeignet sind (z.B. alkoholisiert, verängstigt oder Ähnliches), informieren Sie bitte den Trainer oder das Personal ebenfalls.
3. Soweit Sie nach der/den Veranstaltung/en oder nach der Lektüre der Unterlagen/Medien das dort erlernte bzw. erfahrene Wissen bei Ihnen selbst oder an Dritten anwenden oder umsetzen, kann der Veranstalter selbstverständlich keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Anwendung bzw. Umsetzung rechtmäßig und korrekt oder erfolgreich erfolgt.
4. Soweit Sie ärztlich verordnete Medikamente einnehmen und/oder ärztlich verordnete Maßnahmen bzw. Maßnahmen, die auf einem medizinischen Befund beruhen, durchführen, sollten Sie aufgrund der besuchten Veranstaltung eine Veränderung der Medikation bzw. Maßnahmen nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Arzt vornehmen. Das bedeutet, dass der Teilnehmer aus einer Teilnahme an einem Seminar oder Coaching nicht herleiten kann, dass er ärztlich verordnete Medikamente oder medizinische Maßnahmen nicht ohne Rücksprache mit seinem Arzt absetzen oder die Dosierung bzw. verordnete Einnahme verändern dürfte.
5. Der Teilnehmer trifft bei und in jeder Maßnahme, sein Mitwirken nach eigenem Ermessen. Alle Risiken werden dem Teilnehmer jederzeit vor Beginn der jeweiligen Trainingseinheit/Maßnahme verdeutlicht. Sollten dennoch Verletzungen am Körper des Teilnehmers entstehen, sind gegenüber dem Veranstalter keine Haftungen oder Schadenersatzansprüche herzuleiten. Der Teilnehmer stellt durch die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters diesen von seiner Haftung frei.
§ 8. Urheberrechte
1. Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht haben sollten. Der Teilnehmer darf die Unterlagen und Dateien nur für den eigenen Privatgebrauch und im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse verwerten.
2. Fotoaufnahmen in der Veranstaltung durch den Teilnehmer sind in der Veranstaltung gestattet, soweit sie lediglich einen unwesentlichen Teil der Veranstaltung aufzeichnen. Der Teilnehmer ist aber selbst verantwortlich für die Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer Teilnehmer und Dritter sowie sonstiger Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Eigentumsrechte).
3. Foto-, Film- & Tonaufnahmen wesentlicher Seminarpunkte (Inhalte) sind gänzlich untersagt und werden rechtlich verfolgt.
§ 9. Rücktritt des Veranstalters
1. Der Veranstalter kann eine Veranstaltung terminlich und örtlich verschieben, wenn der vorgesehene Trainer ohne Verschulden des Veranstalters krankheitsbedingt ausfällt und ein Ersatztrainer nicht zur Verfügung steht. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung seiner bereits bezahlten Teilnahmegebühren. Der Veranstalter bietet im Fall einer Seminarverschiebung oder Seminarortverlegung dem Teilnehmer einen Wertgutschein an. Anderweitige Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
2. Entsprechend gilt Absatz 1, wenn ohne sein Verschulden der vom Veranstalter gemietete Seminarort und auch eine Ersatzlocation nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden kann.
§ 10. Stornierung durch den Teilnehmer / Kündigung
1. Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist eine ordentliche Kündigung oder Stornierung ausgeschlossen.
2. Für Unternehmer ist im Sinne des § 14 BGB eine ordentliche Kündigung oder Stornierung ausgeschlossen.
3. Eine Umbuchung im Turning-Life-Programm oder im Turning-Life-Mentoring-Programm ist ausgeschlossen, da es sich um ein geschlossenes 12-Monatsprogramm des Veranstalters handelt.
4. Sollte seitens des Teilnehmers eine Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, so bietet der Veranstalter dem Teilnehmer einen Wertgutschein an, der in Höhe und Umfang der Teilnahmegebühr entspricht. Die Erkrankung ist durch ärztliches Attest dem Veranstalter nachzuweisen. Anderweitige Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
5. Für jede Umbuchung, kurzfristige Absage eines Seminartermins oder dem Nicht-Erscheinen zu einem angemeldeten Seminartermin, behält sich der Veranstalter vor, eine Gebühr in Höhe von 150,00 Euro netto zu erheben.
6. Der Teilnehmer kann, wenn er die Veranstaltungsreihe nicht besuchen kann oder will, zur Vermeidung von Kosten, vor Beginn der Veranstaltungsreihe, einen Ersatzteilnehmer stellen, soweit dieser die Zulassungskriterien erfüllt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters akzeptiert, und die Veranstaltung noch nicht begonnen hat. Der ursprüngliche Teilnehmer bleibt aber Schuldner der Teilnahmegebühren; er kann diese im Innenverhältnis zu seinem Ersatzteilnehmer abrechnen bzw. dort erstattet verlangen. Der Veranstalter behält sich auch hier vor, Ersatzteilnehmer ohne Angaben von Gründen, abzulehnen oder auszuschließen.
§ 11. Höhere Gewalt, Verlegung der Veranstaltung
1. Im Falle höherer Gewalt, die zu einem Abbruch oder einer Unterbrechung des Vertrages oder der Veranstaltung führt, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn einer seiner Leistungsträger bzw. Dienstleister (z. B. die Veranstaltungsstätte) aufgrund höherer Gewalt seine Leistungen ihm gegenüber nicht erbringen kann. In diesen Fällen erhält der Teilnehmer einen Wertgutschein, den er für einen vom Veranstalter angebotenen Alternativtermin einlösen kann. Soweit nicht die gesetzliche Gutscheinlösung nach Art. 240 §5 EGBGB ohnehin greift, gelten diese Bestimmungen entsprechend.
2. Schadenersatzansprüche gegen ihn bestehen nicht.
3. Als Höhere Gewalt gelten, soweit nicht der Veranstalter die folgenden Ereignisse zu vertreten hat: Verbote durch Staat, Land, Behörden, Polizei usw., die Veranstaltung durchzuführen; Empfehlungen durch Staat, Land, Behörden, Polizei usw., die Veranstaltung nicht durchzuführen; hohe Auflagen durch Staat, Land, Behörden, Polizei usw., die die Durchführung der Veranstaltung wirtschaftlich unmöglich machen (vgl. § 275 Abs. 2 BGB); Reiseverbote des Veranstalters bzw. Referenten; Absagen anderer Teilnehmer in erheblicher Anzahl, so dass der prägende Charakter der Veranstaltung verloren geht.
4. Es gilt als vereinbart, dass als Höhere Gewalt auch der Absagegrund „Pietät“ gilt. Der Veranstalter kann aus Pietätsgründen eine Veranstaltung absagen, wenn die Durchführung der Veranstaltung in der Öffentlichkeit als pietätslos wahrgenommen würden; als Indiz für die Pietätslosigkeit gilt zum Beispiel, wenn in der Region, in der die Veranstaltung stattfindet, sich ein schwerer Unfall oder schwerer Vorfall ereignet hat, der zu Sondersendungen in TV oder Radio führt, oder Trauerbeflaggung angeordnet ist, oder andere Veranstaltungen in der Region aus demselben Grund abgesagt werden. Ein Indiz dafür ist auch die Erkenntnis, wenn beide Vertragspartner den Vertrag in Kenntnis des Vorfalls nicht geschlossen oder sich in Kenntnis des Vorfalls nicht derart vertraglich gebunden hätten.
5. Es gilt als vereinbart, dass ein Vertragsschluss im Laufe einer Epidemie/Pandemie/Seuche oder anderer langanhaltender Zustände der Höheren Gewalt nicht die Berufung auf die Höhere Gewalt ausschließt.
6. Der Veranstalter kann aus für ihn wichtigem Grund den Seminartermin verschieben und/oder den Seminarort verlegen.
7. Als milderes Mittel vor einer Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund ist der Veranstalter berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung ganz oder teilweise zu einem anderen Termin und/oder an einem anderen Ort durchzuführen.
8. Der Veranstalter wird in diesem Fall dem Teilnehmer den neuen Termin und den neuen Ort mitteilen. Der Teilnehmer wird automatisch auf den neuen Seminartermin und Seminarort umgebucht. Umbuchungsgebühren gemäß § 8 (4) entstehen für den Teilnehmer hier nicht.
9. Der Veranstalter kann bei einer Absage der Veranstaltung einen Wertgutschein anbieten, den der Teilnehmer für eine andere Veranstaltung bzw. andere Leistungen des Veranstalters innerhalb von drei (3) Jahren einlösen kann.
§ 12. Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, Ihren Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Veranstalter, VidaVentos GmbH, Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail an teilnehmermanagement(at)vidaventos.com, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Teilnehmer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Beginnt die Leistung des Veranstalters während der Widerrufsfrist, hat der Teilnehmer nach Ausübung des Widerrufsrechts einen angemessenen Betrag zu zahlen. Angemessen ist der Betrag, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei der VidaVentos GmbH eingegangen ist.
§ 13. Datenschutz
1. Soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines vertraglichen oder vertragsähnlichen Kundenverhältnisses erforderlich ist, wird der Veranstalter die personenbezogenen Daten des Teilnehmers erheben, verarbeiten und nutzen. Im Übrigen wird er personenbezogene Daten nur nach vorheriger Einwilligung des Teilnehmers erheben, verarbeiten und nutzen. Seine personenbezogenen Daten werden nur zu dem in der Einwilligung erklärten Zweck und Umfang verwendet. So wird der Veranstalter den Teilnehmer beispielsweise nur nach entsprechender Einwilligung über seine Produkte und Dienstleistungen informieren. Seine Einwilligung kann der Teilnehmer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nach Eingang des Widerrufs wird der Veranstalter seine Daten löschen. Der Widerruf ist an folgende Adresse zu senden: VidaVentos GmbH, Teilnehmermanagement, Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden, E-Mail: teilnehmermanagement(at)vidaventos.com
2. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt durch den Veranstalter oder von einem beauftragten Dienstleister. In diesem Fall wird sichergestellt, dass die Dienstleister die einschlägigen gesetzlichen Datenschutzregeln und die sich aus diesem Datenschutzhinweis ergebenden Verpflichtungen einhalten. Zu einer Beauftragung von Dienstleistern kann es beispielsweise im Rahmen der Versendung von Waren oder Werbematerialien kommen.
3. Im Übrigen hat kein Dritter Zugriff auf die personenbezogenen Daten des Teilnehmers. Der Veranstalter wird diese insbesondere nicht verkaufen oder in sonstiger Weise verwerten. Nur auf behördliche oder gesetzliche Anforderungen sowie bei gesetzlichen Mitteilungspflichten wird er die Daten, insbesondere an die staatlichen Stellen, übermitteln.
4. Der Veranstalter löscht die personenbezogenen Daten, wenn der mit den Daten verbundene Geschäftszweck weggefallen ist oder die einschlägigen gesetzlichen Datenschutzregeln dies verlangen.
5. Auf Wunsch des Teilnehmers wird der Veranstalter personenbezogene Daten ganz oder teilweise sperren. Soweit technisch möglich, kann der Teilnehmer auf diese Weise die Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für bestimmte Bereiche ausschließen.
§ 14. Besondere Bestimmungen für Medien (z.B. Bücher, weitere Printprodukte, DVD, CD)
1. Bei der gelieferten Ware ist die Gewährleistung auf eine Ersatzlieferung begrenzt. Ansprüche auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung sind ausgeschlossen, sofern eine Ersatzlieferung in angemessener Frist erfolgt. Einwendungen wegen Mängeln an der Ware können innerhalb von acht (8) Tagen geltend gemacht werden. Ergibt die Überprüfung der mangelhaften Ware, dass die Mängel auf verschuldetes Verhalten des Käufers (z.B. Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung) zurückzuführen sind, so trägt der Käufer die Kosten der Ersatzlieferung.
2. Ein Umtausch der bestellten Ware ist nur bei Falschlieferung oder Herstellungsfehlern möglich. Bei Rücksendungen muss die Rechnung beigelegt werden, da eine Bearbeitung sonst nicht möglich ist, oder der Erwerbsnachweis mit anderen geeigneten Mitteln nachgewiesen werden, soweit nicht der Besteller namentlich direkt beim Veranstalter/Lieferant bestellt hat.
3. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Teilnehmer/Besteller angegebene Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt mit der Deutschen Post (DHL), oder einem anderen Dienstleister nach Wahl des Veranstalters. Für Lieferungen in andere Länder wird der jeweils passende Versandweg ausgesucht und die Versandkosten nach Aufwand in Rechnung gestellt.
4. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist bereits im Preis inbegriffen und wird extra ausgewiesen.
5. Skonti und auf der Rechnung nicht verzeichnete Nachlässe können nicht gewährt werden. Preisänderungen vor Kaufvertragsschluss und Irrtum sind vorbehalten. Bei Sendungen an Rechnungsempfänger innerhalb der EU kann bei Vorliegen einer Umsatzsteuernummer (UIN, ATU, VAT, etc.) ohne deutsche Mehrwertsteuer geliefert werden. Bei Sendungen an Rechnungsempfänger außerhalb der EU wird ohne deutsche Mehrwertsteuer geliefert.
6. Eine Garantie, dass bestimmte Produkte den vom Besteller gewünschten Zweck erfüllen, wird nicht abgegeben.
7. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters/Lieferanten.
§ 15. Haftung des Veranstalters
1. Der Veranstalter haftet für beim Teilnehmer verursachte Sach- und Vermögensschäden unbeschränkt, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
2. Der Veranstalter haftet für beim Teilnehmer verursachte Sach- und Vermögensschäden, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursacht wurden, hingegen nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Die Haftung des Veranstalters für leichte Fahrlässigkeit ist in der Höhe beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
3. Für beim Teilnehmer vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haften wir hingegen in vollem Umfang, also für jede Art von Fahrlässigkeit und für Vorsatz.
§ 16. Hotel und Zimmerkontingent – Essen und Trinken
1. Grundsätzlich gilt zunächst, dass alle Seminare und/oder Veranstaltungen des Veranstalters immer ohne Hotel/Zimmerbuchung für den Teilnehmer durchgeführt werden.
2. In bestimmten Fällen ist es möglich, dass der Veranstalter Seminare und/oder Veranstaltungen in Hotels durchführt. Der Veranstalter hat nicht zwingend eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Hotel über Zimmerkontingente. Der Veranstalter wird nur dann eine Zimmerreservierung vornehmen, wenn auch Zimmer im Veranstaltungsprospekt angeboten wurden, noch freie Zimmer verfügbar sind und der Teilnehmer dies rechtzeitig bei der Buchung der Veranstaltung mitteilt. Hierbei ist zu beachten, dass dann die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen.
3. Die Hotelrechnung sowie die ausgewiesene Tagungspauschale begleicht der Teilnehmer direkt mit dem Hotel. Ein Vertragsverhältnis über die Hotelleistung kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem Hotelbetreiber zustande. Es gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Hotels. Dies gilt auch im Falle einer Stornierung.
4. Es ist dem Teilnehmer untersagt, zu den Seminaren/Veranstaltungen eigenes Essen oder Getränke mitzubringen. In Einzelfällen kann der Veranstalter hier eine Ausnahmeregelung treffen.
5. Der Veranstalter bietet an einzelnen Location/Seminarorten, Kooperationen mit dem jeweiligen Seminarortbetreiber und/oder einem Cateringservice an, um eine gastronomische Versorgungslösung für den Teilnehmer sicher zu stellen. Hierzu wird der Veranstalter, rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung, den Teilnehmer auf elektronischem Wege über die Möglichkeiten informieren. Der Teilnehmer kann dann, individuell, seine eigene gastronomische Versorgung für den Seminartag wählen und auch direkt bezahlen. Hierüber erhält der Teilnehmer auf dem elektronischen Wege eine Mitteilung über sein gastronomisches Ticket, welches am Seminartag beim Seminarortbetreiber einzulösen ist. Sollte der Teilnehmer am Seminartag nicht am Seminar teilnehmen können, kann eine bezahlte gastronomische Buchung weder rückvergütet, noch gutgeschrieben werden. Die gastronomische Buchung verfällt dann.
§ 17. Besonderheiten bei Onlineseminaren und/oder Hybridveranstaltungen
1. Die nachfolgenden Punkte gelten für alle Seminare oder Seminarteile, die online- und hybridbasiert durchgeführt werden, nachfolgend nur Online genannt.
2. Der Veranstalter nutzt Vermittlung von Online-Inhalten verschiedene Plattformen bzw. Softwareprogramme, nachfolgend auch „Tools“ genannt. Die entsprechenden Anbieter der hierfür erforderlichen Tools werden vom Veranstalter unter Berücksichtigung der Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit, Effizienz und auch der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausgewählt. Eine Änderung der Angebotsplattformen behält sich der Veranstalter jederzeit vor. Mit den entsprechenden Anbietern werden durch den Veranstalter, gemäß Artikel 28 DSGVO, Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen, so dass die Sicherheit der für die Teilnahme zu erhebenden und zu verarbeitenden personenbezogenen Daten gewährleistet ist.
3. Im Sinne des Verhaltenskodex ist der Teilnehmer verpflichtet sich entweder nur nach direkter Aufforderung durch den Seminarleiter oder nach Nutzung der Meldefunktion des Softwareprogramms (Symbol „Hand heben“) per Mikrofon zuzuschalten. Unangemessene, bzw. störende Wortmeldungen können zum Ausschluss führen. Der Ausschluss erfolgt zu Lasten der Teilnehmerin / des Teilnehmers.
4. Ob der Teilnehmer aktiv teilnimmt, oder das Angebot passiv nutzt, liegt im Ermessen des Teilnehmers.
5. Die elektronische Aufzeichnung jedweder Art von Online-Seminaren durch den Teilnehmer ist grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter Regressansprüche gegenüber dem Teilnehmer vor. Eventuell hier anfallende Kosten sind von dem Teilnehmer zu tragen.
6. Der Veranstalter hingegen hat sehr wohl das Recht, Online-Veranstaltungen mitzuschneiden und/oder aufzuzeichnen, um insbesondere den Nachweis im Rahmen der Vertragserfüllung über die Seminardurchführung-, -teilnahme, -inhalte, Referentenabrechnungen, etc. erbringen zu können, sowie um evtl. Fragen der Teilnehmer auch nachträglich beantworten zu können.
7. Bei einer Online-Teilnahme ist die Angabe das Teilnehmernamens und des Vornamens verpflichtend erforderlich. Fantasienamen oder s.g. Nicknames sind nicht zulässig und können von der Online-Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Einstellung eines Bildes (Fotos) über eine Webcam in den Schulungsraum ist jedoch freiwillig und liegt im Ermessen des Teilnehmers. Es sollte aus Respekt vor allen anderen jedoch selbstverständlich sein.
8. Technische Voraussetzungen:
Die Teilnahme an Online-Schulungen setzt die Erfüllung technischer Mindestanforderungen seitens des Teilnehmers voraus. Entsprechend des jeweiligen Standes der aktuellen Technik werden diese dem Teilnehmer bei der Anmeldung, wenn möglich, bereits mitgeteilt. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, diese Mindestanforderungen zu erfüllen. Werden diese Anforderungen aufgrund eines in der Verantwortung des Teilnehmers liegenden Grund bis zum Beginn der Online-Veranstaltung nicht erfüllt, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Seminargebühren.
9. Sofern eine Online-Verbindung während oder unmittelbar vor einem Seminar ohne Verschulden des Veranstalters gestört oder unterbrochen wird, besteht für den Teilnehmer kein Regressanspruch. Sollte eine Störung oder Unterbrechung durch den Netzbetreiber verursacht sein, wird der Veranstalter baldmöglichst einen Ersatztermin stellten, und den Teilnehmer über diesen neuen Termin informieren. Ist der Teilnehmer am Ersatztermin verhindert und kann nicht teilnehmen, entfällt ebenfalls ein Regressanspruch.
10. Eine Störung oder Unterbrechung aufgrund eines Problems in der Zuständigkeit des Teilnehmers (z.B. Softwareproblem, Hardwareproblem, LAN / WLAN-Verbindung) führt zu keinem Regressanspruch oder einem Anspruch auf einen Alternativtermin.
11. Der Teilnehmer ist selbst dazu verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zu erfüllen, um das Online-Seminar nutzen zu können. Diese bestehen mindestens in einem Computer/Tablet, einer stabilen Breitband-Internetverbindung und einem Internetzugang per Browser. Die Installation einer speziellen Veranstalter-Software durch den Teilnehmer ist nicht erforderlich.
12. Die Nutzung der Hardware (Computer/Tablet) erfolgt auf eigene Kosten sowie auf eigenes Risiko.
13. Zugangsdaten:
Jeder Teilnehmer ist ausdrücklich verpflichtet, etwaige Zugangsdaten (z.B. Links, Benutzername, Passwort, etc.) nur zur individuellen Nutzung zu verwenden, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
14. Teilnehmerliste/Anwesenheitsbericht:
Der Veranstalter speichert die Anwesenheitsberichte und Teilnehmerlisten bei Onlineseminaren in der Regel bis zu 2 Wochen digital, längstens jedoch bis zur Versendung von Zertifikaten, Teilnahmebescheinigungen oder der finalen Begleichung offener Rechnungen. Weitere gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben hiervon unberührt.
15. Hybrider Event:
Ein hybrider Event ist eine Veranstaltung, die an einem physischen Ort stattfindet, aber gleichzeitig auch virtuell besucht werden kann. Dass hybride Event ermöglicht dem Teilnehmer, ortsunabhängig, an einem Seminar teilzunehmen, oder aber es physisch zu besuchen. Ein Anspruch auf einen physischen Platz in einem hybriden Event hat der Teilnehmer nur dann, wenn er diesen vor Beginn des Seminars ausdrücklich gebucht hat und dieser ihm vom Veranstalter bestätigt wurde.
§ 18. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
1. Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 20. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Stand: 31.12.2023
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